Unter Ghostwriting wird das Verfassen von Texten im Auftrag eines Klienten verstanden, wobei der Klient in der Öffentlichkeit als Verfasser auftritt. Der eigentliche Verfasser des Textes bleibt der Öffentlichkeit verborgen.
Grundsätzlich richtet sich ein Ghostwriter nach den Vorstellungen eines Klienten und verfasst entweder einen ganzen oder nur einen Teil eines Textes. Ein Ghostwriter kann aber auch bei der Literaturrecherche sowie der Abgrenzung einer Thematik helfend zur Seite stehen. Durch diese Art der Unterstützung hilft ein Ghostwriter – vor allem jenen die noch nicht genau wissen, wie sie ein Thema bearbeiten sollen – einem Klienten bei der Erstellung eines Textes.
Ja, Ghostwriting ist legal! Es gibt im deutschsprachigen Raum (Österreich, Deutschland und der Schweiz) keine gesetzliche Regelung, welche diese Art der Dienstleistung verbietet. Es existiert kein Gesetz das verbietet, dass ein Verfasser eines Textes die Urheberrechte auf eine andere Person überträgt. Wobei der Verfasser des Textes sich dazu verpflichtet, dass die eigentliche Urheberschaft verschwiegen wird und der Auftraggeber den verfassten Text als eigenen veröffentlichen darf. Das Ghostwriting unterliegt der Vertragsfreiheit, solange die Rechte Dritter nicht berührt werden.
Akademisches Ghostwriting funktioniert prinzipiell wie das herkömmliche Ghostwriting, nur werden beim akademischen Ghostwriting hochwertige wissenschaftliche Texte im Auftrag von Klienten verfasst. Zu den häufigsten Klienten zählen Institutionen, Unternehmen und Betreiber von Webseiten, welche wissenschaftliche Beiträge bzw. Texte veröffentlichen möchten und hierbei Unterstützung brauchen.
Es gibt aber auch einige Studenten, die sich bei der Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit – wie Seminar-, Bachelor-, Diplom- oder Masterarbeit – Unterstützung suchen. Der angefertigte Text soll einem Studenten beim Verfassen der eigenen Arbeit dienen.
Beim akademischen Ghostwriting verhält es sich gleich wie beim herkömmlichen Ghostwriting. Auch akademisches Ghostwriting ist legal!
Bei der Erstellung von akademischen Texten für Studenten ist folgendes zu beachten: Die Hochschulen erlauben es grundsätzlich nicht, dass eine Arbeit eingereicht wird, welche nicht selbst verfasst worden ist. Wenn sich ein Student eine Arbeit schreiben lässt, darf diese somit also nur als Vorlage genutzt werden.
Nein! Eine seriös arbeitende Ghostwriting-Agentur kann auf gar keinen Fall eine Notengarantie abgeben, da ein Student eine nicht selbst erstellte Arbeit nicht einreichen, sondern nur als Vorlage nutzen darf.
ABER: Eine durch einen Ghostwriter verfasste Arbeit wirkt sich als Vorlage sicher positiv auf die Benotung aus, da eine Ghostwriting-Agentur sehr bemüht ist hochwertige wissenschaftliche Texte zu erstellen.
Beim Erstellen von akademischen Arbeiten stellen wir Ihnen folgendes Servicepaket zur Verfügung:
1. eine ausführliche und gewissenhafte Literaturrecherche
2. das Verfassen eines akademischen Textes durch einen fachkundigen Autor in der gewünschten Form mit dem von Ihnen gewünschten
Inhalt
3. schnelle Feedbacks und Korrekturschleifen
4. eine gründliche Korrektur des Textes durch einen fachkundigen Lektor
5. Plagiatsprüfung, um Plagiarismus ausschließen zu können
6. auf Anfrage bzw. Bedarf weitere individuelle Leistungen
Setzen Sie sich mit uns in Kontakt und wir unterbreiten Ihnen kostenlos ein unverbindliches Angebot. |